Elektronischer Rechtsverkehr mit XML
Projektbeschreibung
Inhalt:
- Ausgangspunkt und Ziele
- Umsetzung
- Aktueller Entwicklungsstand
- XJustiz und XDOMEA
- Ausblick
- Weitere Informationen
Ausgangspunkt und Ziele
Eine wesentliche Voraussetzung für einen voll ausgebauten elektronischen Rechtsverkehr ist die Entwicklung eines (zumindest) bundesweit einheitlichen Standards für den Austausch elektronischer Informationen.
Hierbei geht es nicht allein um den Austausch von Dokumenten, für die möglicherweise auf Marktstandards wie HTML (Hypertext Markup Language) oder PDF (Portable Document Format) zurückgegriffen werden könnte. Vielmehr sollen auch einzelne verfahrensbezogene Daten - etwa die Adressen von Prozessbeteiligten oder Angaben über bevorstehende Verhandlungstermine - möglichst so ausgetauscht werden können, dass sie der Empfänger durch einfachen Mausklick in seine eigene Bürosoftware übernehmen kann.
Um dies zu ermöglichen, hat die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz (BLK) den Datensatz XJustiz entwickelt. Darin werden in Form einer Datensatzbeschreibung Datenfelder definiert, die den Austausch möglichst vieler verfahrensrelevanter Daten ermöglichen sollen.
Der Datensatz XJustiz ist Bestandteil der organisatorisch-technischen Leitlinien für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften (
OT Leit ERV (pdf, 1001.2 KB)). Diese Leitlinien wurden von der Bund-Länder-Kommission erstellt und durch
Beschluss der Justizministerkonferenz (pdf, 20.3 KB) den Ländern und dem Bund zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs empfohlen.
Eine Übersicht über Hintergrund und Ziele von XJustiz bietet der
Leitfaden (pdf, 438 KB).
Umsetzung
Zur technischen Umsetzung dieser Vorgaben wurde durch eine von der BLK eingerichtete Arbeitsgruppe das Format XJustiz entwickelt. XJustiz besteht aus einer Sammlung von XML-Schema
. Darin werden die formalen Regeln für den Aufbau von XML-Dateien zum Austausch der im Datensatz XJustiz festgelegten Informationen festgelegt. Diese Definition soll es allen interessierten Software-Herstellern ermöglichen, in ihre Programme Import- und Exportschnittstellen für den Austausch von XJustiz-Daten einzubauen. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass alle Beteiligten am elektronischen Rechtsverkehr - insbesondere Anwälte, Gerichte und Staatsanwaltschaften- alle übermittelten Daten problemlos lesen und weiterverarbeiten können, und zwar unabhängig vom jeweils eingesetzten Betriebssystem und unabhängig von der verwendeten Kanzlei- oder Gerichtssoftware.
Aktueller Entwicklungsstand
| Zuletzt veröffentlichte Fassung: | XJustiz 1.11.0 |
| Zurzeit gültige Fassung: | XJustiz 1.10.1 |
Hinweise zur Versionshistorie finden Sie hier.
Die Schemata der aktuellen und früherer XJustiz-Versionen finden Sie auf unserer Downloadseite.
XJustiz und XDOMEA
Seit der Version 1.3.0 verwendet XJustiz für die Übetragung von Dokumenten, Vorgängen und Akten die Strukturen von XDOMEA. Nähere Informationen zu XDOMEA finden Sie hier
.
Ausblick
Im weiteren Verlauf wird XJustiz um weitere Fachmodule für besondere Verfahrensarten (z.B. Grundbuch, Ordnungswidrigkeiten, Verfahren vor Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten usw.) erweitert werden. Die Grundstruktur von XJustiz wurde so gewählt, dass hierfür keine komplett neue Datensatz-Definition erforderlich wird. Vielmehr genügt es, die Elemente des Grunddatensatzes um die diejenigen Angaben zu erweitern, die im jeweiligen Fachbereich zusätzlich benötigt werden.